Handy

Kein Internet und Handy für "Top-Gefährder"

"Beckstein: Mir leuchtet nicht ein, dass sich Islamisten, die wegen drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sich bei uns frei bewegen sollen. In Bayern gibt es jemanden, der in Tunesien Mitglied einer Terrororganisation war. Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch."

Sagt der Herr Beckstein in der Welt. Abseits von seltsamen Debatten gibt es also auch eine Praxis, die allerdings deutlich weniger Aufmerksamkeit genießt. Wie schnell gilt jemand in Tunesien wohl als Terrorist? Welche Beweise führen zu der oben beschriebenen Praxis? Wer kontrolliert sie?

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